Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Auch wenn die Umsatzsteuer-Identnummer nur dem Finanzamt nützt, muss sie im Impressum stehen. Daher ist die fehlende Angabe als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig.
Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.
Nach zweijähriger Beratung ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren umgesetzt worden.
Im Vergabeverfahren muss ein Angebot mit einem lückenhaften Angebotsschreiben als unzulässig zurückgewiesen werden.
Soweit durch eine beiderseitige Vereinbarung nichts Anderweitiges festgelegt ist, muss der Anspruch auf einen Buchauszug nur am Ort des Unternehmens selbst erfüllt werden.
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