Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer
Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten.
Der Franchisegeber kann mit seinen Franchisenehmern eine Bezugspflicht vereinbaren, ohne dass er Einkaufsvorteile in Form von Boni, Rabatten etc. weiterleiten muss.
Wer auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Handelsvertreter verzichtet hat, muss im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung umfassenden Schadensersatz leisten.
Kleine Übersetzungsungenauigkeiten sind auch in einer beglaubigten Übersetzung möglich, solange sie von Amts wegen ohne weiteres berichtigt werden können.
Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss.
Macht ein Käufer seine eigenen AGB zum Vertragsgegenstand, kann er diese anschließend nicht zu seinen Gunsten gerichtlich überprüfen lassen.
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