Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer

Bei der Bewerbung von Eintrittskarten muss der Endpreis deutlich für den Interessierten erkennbar und darf nicht erst im Kleingedruckten zu finden sein.
Die Buchpreisbindung gilt auch für Privatpersonen, wenn sie neuwertige Bücher geschäftsmäßig veräußern. Sie gilt dagegen nicht, wenn geschenkte Bücher zum Verkauf angeboten werden.
Händler müssen in ihrer Werbung nur dann ausdrücklich auf den Beginn einer Rabattaktion hinweisen, wenn diese noch nicht begonnen hat.
Hersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen.
Internetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet.
Höhere Einnahmen aufgrund der ausgeweiteten Betriebsprüfungen sorgen für eine erneute Senkung der Künstlersozialabgabe.

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