Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer

Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2016 ermöglichen.
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt die Angabe einer Postfachadresse.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.
Diverse Änderungen im Verfahrensrecht sollen Abmahnwellen in der Zukunft unattraktiv machen.
Hersteller von Nachahmerprodukten dürfen sich in ihrer Werbung an Bildmotive der Originalprodukte anlehnen.

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