Arbeit und Soziales

Änderungen beim Arbeitslosengeld II

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt.

Rechtliche Behandlung von Dienstreisen

Fahrt- und Flugzeiten bei Dienstreisen verlängern zwar nicht die anrechenbare Arbeitszeit, der Arbeitgeber kann allerdings verlangen, dass hierdurch erworbene Boni nur für Dienstreisen eingesetzt werden.

Kürzung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

Das Arbeitslosengeld darf nur dann wegen einer verspäteten Meldung gekürzt werden, wenn dem Arbeitssuchenden seine Meldepflicht bekannt gewesen ist.

Kein Zwang zur Annahme einer Erbschaft

Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Korrigiertes Arbeitszeugnis darf nicht schlechter sein

Ein Arbeitszeugnis, das aus Form- oder Inhaltsgründen korrigiert werden muss, darf nicht dabei verschlechtert werden.

Umfassendes Wettbewerbsverbot führt zu Einfirmenvertretern

Wenn ein Handelsvertreter nur mit Einwilligung des Unternehmens für andere Unternehmen tätig werden kann, ist er ein Einfirmenvertreter, dessen Rechtsstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören.

Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.

Verkürzte Zahlungsfristen für Sozialabgaben

Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.

Sozialauswahl bei Teilstilllegung

Die Sozialauswahl ist auch dann auf den gesamten Betrieb auszudehnen, wenn lediglich ein Betriebsteil stillgelegt und der andere Teil veräußert werden soll.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Unterschreibt der Prokurist einer Gesellschaft den Arbeitsvertrag, der ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses enthält, so muss er mit einem Zusatz zu seiner Unterschrift auf die Prokura hinweisen.


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