Arbeit und SozialesÄnderungen beim Arbeitslosengeld IISeit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt. Rechtliche Behandlung von DienstreisenFahrt- und Flugzeiten bei Dienstreisen verlängern zwar nicht die anrechenbare Arbeitszeit, der Arbeitgeber kann allerdings verlangen, dass hierdurch erworbene Boni nur für Dienstreisen eingesetzt werden. Kürzung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter MeldungDas Arbeitslosengeld darf nur dann wegen einer verspäteten Meldung gekürzt werden, wenn dem Arbeitssuchenden seine Meldepflicht bekannt gewesen ist. Kein Zwang zur Annahme einer ErbschaftAuch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Korrigiertes Arbeitszeugnis darf nicht schlechter seinEin Arbeitszeugnis, das aus Form- oder Inhaltsgründen korrigiert werden muss, darf nicht dabei verschlechtert werden. Umfassendes Wettbewerbsverbot führt zu EinfirmenvertreternWenn ein Handelsvertreter nur mit Einwilligung des Unternehmens für andere Unternehmen tätig werden kann, ist er ein Einfirmenvertreter, dessen Rechtsstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören. Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnetDie Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird. Verkürzte Zahlungsfristen für SozialabgabenDie Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache. Sozialauswahl bei TeilstilllegungDie Sozialauswahl ist auch dann auf den gesamten Betrieb auszudehnen, wenn lediglich ein Betriebsteil stillgelegt und der andere Teil veräußert werden soll. Nachvertragliches WettbewerbsverbotUnterschreibt der Prokurist einer Gesellschaft den Arbeitsvertrag, der ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses enthält, so muss er mit einem Zusatz zu seiner Unterschrift auf die Prokura hinweisen.
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