Arbeit und SozialesKlagefristen bei KündigungenEine Kündigungsschutzklage kann auch noch nach Ablauf der Klagefrist erhoben werden, falls die Kündigung während des Urlaubs zugegangen und somit die Frist angelaufen ist. Wenn allein die Kündigungsfrist umstritten ist, muss keine Klagefrist eingehalten werden. Übergangsregelung gilt nicht für alle ArbeitgeberArbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und UnternehmerSeit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. ALG II-Empfänger darf Mittelklassewagen behaltenDer Bezug von Arbeitslosengeld II führt nicht unweigerlich dazu, dass ein Mittelklassewagen unangemessen ist und deshalb verkauft werden muss. Pauschale Abgeltung von ÜberstundenDie pauschale Abgeltung gilt nur für Überstunden, die innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen. Beschäftigungsgarantie erlischt mit InsolvenzArbeitnehmern kann vom Insolvenzverwalter auch dann gekündigt werden, wenn diesen vor Eintritt der Insolvenz eine Beschäftigungsgarantie zugesagt worden ist. Weniger Kündigungsschutz im AlterÄltere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren das Regelrentenalter erreichen, genießen einen niedrigeren Kündigungsschutz. Änderungen in der Sozialversicherung ab 2006Frühere Zahlungstermine, die Pflicht zur elektronischen Beitragsmeldung und höhere Beitragsbemessungsgrenzen kommen 2006 auf die Unternehmer zu. Die Finanzplanung der Großen KoalitionEin bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. Umbau der deutschen RentenversicherungDie deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
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