Arbeit und SozialesNeue Pflichten zur Bekämpfung der SchwarzarbeitArbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten. Rechtswidrigkeit einer angedrohten KündigungDie Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging. Reform der PflegeversicherungMit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden. Krankengeld für freiwillig VersicherteDer Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres. Entgeltfortzahlung während der FreistellungArbeitnehmer verlieren auch dann ihren Gehaltsanspruch, wenn sie während einer Freistellung länger als sechs Wochen erkranken. Entgeltreduzierung durch ÄnderungskündigungEine reine Entgeltreduzierung kann nur dann über eine Änderungskündigung erreicht werden, wenn andernfalls unmittelbar eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen müsste. Zuschläge auch für BetriebsratEin Arbeitnehmer hat nach seiner Wahl zum Betriebsrat auch dann Anspruch auf die bisherigen Zuschläge, wenn er für die zugehörigen Arbeiten nicht mehr eingesetzt wird. Doppelte Schriftformklauseln unwirksamIn Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen. Kontoauszüge für Hartz IVWer Arbeitslosengeld II beantragt, muss auch bei Folgeanträgen auf Verlangen Einsicht in seine Kontenauszüge gewähren. Chefarzt im UrlaubPrivatpatienten mit Anspruch auf Chefarztbehandlung müssen frühzeitig über dessen Abwesenheit informiert werden.
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