Steuerverwaltung und SteuerprüfungenOnline-Kontoauszüge für die SteuererklärungOnline-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen. Finanzamt muss Versand eines Steuerbescheids nachweisenDas Finanzamt muss nachweisen können, dass ein Steuerbescheid rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde, wenn Verjährung droht. Neuorganisation der BundesfinanzverwaltungDie Bundesfinanzverwaltung wird umstrukturiert und neu gegliedert - mit der Hoffnung auf einen Effizienzgewinn. Änderung der Veranlagungsart während der EinspruchsfristWenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden. "Entbürokratisierung" im SteuerrechtDas Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben. Anwendung von GerichtsurteilenImmer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden. Maßnahmen bei falschem SteuerbescheidGegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen. Einkommensteuervorauszahlung neben der LohnsteuerDie Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen. Kontenabrufverfahren startet als ProvisoriumSeit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium. Unterstützung für Opfer der FlutkatastropheBund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben.
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