Steuerverwaltung und SteuerprüfungenKurzfristige Steueränderungen zum JahresendeNoch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen. Einzugsermächtigung an das Finanzamt für die Kfz-ZulassungWegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt. Vorlage privater KontounterlagenWer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen. Zusammenveranlagung nach einer Woche?Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt. Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche BelastungTherapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Anmeldungen/Voranmeldungen auf PapierIn Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich. Verspätungszuschlag auf die UmsatzsteuersondervorauszahlungAuch wenn die Fristverlängerung für Unternehmen freiwillig ist, führt die verspätete Anmeldung oder Zahlung der Sondervorauszahlung zu einem Verspätungszuschlag. Fristen zur AntragsveranlagungEine Antragsveranlagung zur Anrechnung von Lohnsteuer ist nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren möglich - bis dahin muss die unterschriebene Steuererklärung beim Finanzamt sein. Kein Altersentlastungsbetrag zusätzlich zum ermäßigten SteuersatzNeben dem ermäßigten Steuersatz kommt die Anwendung des Altersentlastungsbetrags weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift her in Betracht. Recht auf einen AdV-Antrag ohne SicherheitsleistungDas Finanzamt darf bei einem Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung nur dann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers ernstliche Zweifel bestehen.
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