Steuerverwaltung und SteuerprüfungenMaßnahmen bei falschem SteuerbescheidGegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen. Einkommensteuervorauszahlung neben der LohnsteuerDie Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen. Kontenabrufverfahren startet als ProvisoriumSeit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium. Unterstützung für Opfer der FlutkatastropheBund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben. Sofortiger Steuerabzug für GewinnausschüttungenAb 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen. Steuererhöhungen im neuen JahrWährend die Steuersätze bei den Ertragssteuern 2005 gleich bleiben oder im Fall der Einkommensteuer sogar sinken. Pause beim Steuerformular EÜRFür 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten. Rechtswidrige Erkenntnisse aus einer BetriebsprüfungWird eine Betriebsprüfung zielgerichtet dazu genutzt, Erkenntnisse über Dritte zu gewinnen, so sind diese Erkenntnisse rechtswidrig erlangt und deshalb unverwertbar. Schätzung genügt für StrafurteilStrafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen. Datenanalyse bei der BetriebsprüfungDie Betriebsprüfer haben sehr umfassende Möglichkeiten, bei einer elektronischen Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
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