Steuerverwaltung und SteuerprüfungenEinzugsermächtigung an das Finanzamt für die Kfz-ZulassungWegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt. Kein Altersentlastungsbetrag zusätzlich zum ermäßigten SteuersatzNeben dem ermäßigten Steuersatz kommt die Anwendung des Altersentlastungsbetrags weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift her in Betracht. Fristen zur AntragsveranlagungEine Antragsveranlagung zur Anrechnung von Lohnsteuer ist nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren möglich - bis dahin muss die unterschriebene Steuererklärung beim Finanzamt sein. Online-Kontoauszüge für die SteuererklärungOnline-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen. Finanzamt muss Versand eines Steuerbescheids nachweisenDas Finanzamt muss nachweisen können, dass ein Steuerbescheid rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde, wenn Verjährung droht. Recht auf einen AdV-Antrag ohne SicherheitsleistungDas Finanzamt darf bei einem Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung nur dann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers ernstliche Zweifel bestehen. Änderung der Veranlagungsart während der EinspruchsfristWenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden. Neuorganisation der BundesfinanzverwaltungDie Bundesfinanzverwaltung wird umstrukturiert und neu gegliedert - mit der Hoffnung auf einen Effizienzgewinn. Anwendung von GerichtsurteilenImmer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden. "Entbürokratisierung" im SteuerrechtDas Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben.
Übersicht - Eine Seite zurück |