Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSteueramnestie für reuige SünderMit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit wird reuigen Steuersündern eine Brücke in die Legalität geschlagen, wenn sie eine pauschale Nachzahlung leisten. Anfechtung der Person des AußenprüfersUnter Umständen kann Ihnen ein Recht auf die gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zustehen. Verteilung der SteuerstrafverfahrenDie Anzahl der Finanzgerichtsverfahren ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich. EDV-gestützte BetriebsprüfungBei der Betriebsprüfung setzen die Prüfer auch eine spezielle Software ein, um die Buchführung automatisch auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Gesetz zur Förderung der SteuerehrlichkeitBisher steuerunehrliche Bürger erhalten mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Brücke in die Legalität, wenn sie bis zum 31. März 2005 ihre Steuerschuld begleichen. Einspruchsbearbeitung der FinanzämterDie amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Einzelermittlungsmaßnahme eines AußenprüfersErteilen Sie einem Außenprüfer zu einem Sachverhalt außerhalb des Prüfungszeitraumes Auskünfte, so handelt es sich hierbei um eine Einzelermittlungsmaßnahme. Keine Blanko-Unterschrift im SteuerrechtEine Blanko-Unterschrift auf der Einkommensteuererklärung widerspricht dem Sinn und Zweck der eigenhändigen Unterschrift. Schonfristen entfallen ab 2004Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben. Festsetzung von NachzahlungszinsenFreiwillige Zahlungen auf die Steuerschuld haben auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keinen Einfluss.
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