Steuerverwaltung und SteuerprüfungenEntwurf des WachstumschancengesetzesMit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen. Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos im AuslandWird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden. Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen EinkünfteDie staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften. Steuereinnahmen brechen einDie Ende 2022 beschlossenen Entlastungen führen zu deutlich niedrigeren Steuereinnahmen, auch wenn die unerwartet gute Konjunktur im letzten Jahr zumindest einen kleinen Ausgleich bewirkt. Frühjahrsputz im SteuerrechtDas Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen hat. Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in SyrienFür Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten. Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für BelegeDer Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung. Erlass von Nachzahlungszinsen im Rahmen der Corona-MaßnahmenAuf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden. Zugangsvermutung entfällt bei zustellungsfreien TagenErfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist. Solidaritätszuschlag ist 2020 und 2021 nicht verfassungswidrigTrotz Auslaufens des Solidarpakts II ist der Solidaritätszuschlag auch 2020 und 2021 nocht gerechtfertigt und damit verfassungskonform.
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