Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSchätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen MängelnAllein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen. Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit von SäumniszuschlägenSäumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsniveau auch in den Jahren nach 2018 verfassungs- und europarechtskonform. Schwache Konjunktur lässt Steuereinnahmen stagnierenIn der letzten Steuerschätzung gehen die Experten konjunkturbedingt von rückläufigen Steuereinnahmen für die Staatskasse aus. Was sich 2024 (bisher) geändert hatJeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Vermittlungsausschuss berät über WachstumschancengesetzEnde Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können. Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative KapitalerträgeNachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen. Höhe der Aussetzungszinsen ist nicht verfassungswidrigWeil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar. Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäßAnders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß. Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Erklärung von EinnahmenWerden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden. Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum SolidaritätszuschlagDie Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
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