Steuerverwaltung und SteuerprüfungenHöhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäßNachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken. Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit von SäumniszuschlägenSäumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsniveau auch in den Jahren nach 2018 verfassungs- und europarechtskonform. Klage gegen Solidaritätszuschlag ab 2020 derzeit unzulässigSolange der Steuerbescheid in Bezug auf den Soli vorläufig und beim Bundesverfassungsgericht bereits ein Musterverfahren anhängig ist, ist eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht gerechtfertigt. Fehler beim Datenimport ist kein korrigierbarer SchreibfehlerEin Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids. Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen MängelnAllein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen. Schwache Konjunktur lässt Steuereinnahmen stagnierenIn der letzten Steuerschätzung gehen die Experten konjunkturbedingt von rückläufigen Steuereinnahmen für die Staatskasse aus. Was sich 2024 (bisher) geändert hatJeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Vermittlungsausschuss berät über WachstumschancengesetzEnde Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können. Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative KapitalerträgeNachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen. Höhe der Aussetzungszinsen ist nicht verfassungswidrigWeil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar.
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