Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Abzugsfähigkeit von Kursgebühren
Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
•     Letzte Stufe der Steuerreform
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
•     Betriebsausflug führt nicht zu Werbungskosten
Aufwendungen, die Sie für einen Betriebsausflug tätigen, sind nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar.
•     Kosten für berufsbedingten Umzug sind Werbungskosten
Die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs sind auch dann Werbungskosten, wenn dadurch eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen eintritt.
•     Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Nach aktueller Rechtsprechung sind Ausbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei ein neues Gesetz diese Rechtsprechung nun wieder teilweise rückgängig macht.
•     Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei
Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
•     Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag
Arbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen.
•     Werbungskosten nur bei beruflicher Veranlassung
Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.
•     Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.
•     Kein Werbungskostenabzug für Umschulungsmaßnahmen
Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt.

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