Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Werbungskosten bei einem Promotionsstudium
Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein.
•     Hotelaufenthalt auf Sylt
Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.
•     Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen.
•     Dienstwagensteuer auch für Geländewagen
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
•     Berufsbegleitendes Erststudium
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten.
•     Keine Aufteilung von Abfindungszahlungen
Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
•     Kosten für ein Lohn- oder Gehaltskonto
Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
•     Vorteilsgewährung als Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
•     Begünstigung von Entschädigungszahlungen
Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei.
•     Berufliche Veranlassung eines Umzugs
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.

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