Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei
Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
•     Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag
Arbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen.
•     Werbungskosten nur bei beruflicher Veranlassung
Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.
•     Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.
•     Kein Werbungskostenabzug für Umschulungsmaßnahmen
Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt.
•     Arbeitszimmer und Eigenheimzulage
Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage.
•     Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.
•     Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehr
Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.
•     Niedrigere Steuersätze - aber höhere Steuern
Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung.
•     Berufliche Veranlassung von Umzugskosten
Umzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt.

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