Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
•     Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung
Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.
•     Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
•     Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.
•     Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
•     Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
•     Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.
•     Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.
•     Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber
Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
•     Qualifikation eines Arbeitszimmers
Ein Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück