Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Einkommensteuer - Immobilien

Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.
Ein Anspruch auf die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht auch dann, wenn das Kind auswärts studiert - sofern das Kind dort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurückkehrt.
Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.
Mit einem neuen Urteil präzisiert der Bundesfinanzhof die Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel.
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz der Regierung enthält eine Reihe von Regelungen, die Vermietern zum Nachteil gereichen, aber mehr Geld in die Kassen bringen sollen.
Die Steuerpläne der Koalition enthalten eine drastische Kürzung der Eigenheimzulage und der Einkommensgrenzen für deren Bezug.
Ein zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige kann in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich sein.
Beim Fehlschlagen des Bauprojektes können geleistete Anzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.