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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung

Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben. ...mehr...

Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen

Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor. ...mehr...

Testierfreiheit des Erblassers

Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit. ...mehr...

Immobilienvermögen steuerfrei übertragen

Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden. ...mehr...

Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer

Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern. ...mehr...

Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung

Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt. ...mehr...

Vergünstigungen für Betriebsvermögen

Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt. ...mehr...

Zurechnung von Zinsen im Erbfall

Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet. ...mehr...

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