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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Testierfreiheit des Erblassers

Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit. ...mehr...

Immobilienvermögen steuerfrei übertragen

Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden. ...mehr...

Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer

Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern. ...mehr...

Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung

Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt. ...mehr...

Vergünstigungen für Betriebsvermögen

Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt. ...mehr...

Zurechnung von Zinsen im Erbfall

Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet. ...mehr...

Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit

Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten. ...mehr...

Steuerklasseneinteilung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen. ...mehr...

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