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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Haftung der Erbengemeinschaft für jedes Mitglied

Eine Erbengemeinschaft haftet auch dann für die Folgen einer arglistigen Täuschung, wenn diese nur von einem einzigen Erben gegenüber einem Dritten begangen worden ist. ...mehr...

Scheidungsunterhalt aus einer Erbschaft

Als Alleinerbin kann die Witwe gegenüber der Exfrau ihres verstorbenen Mannes zur Weiterzahlung des vereinbarten Unterhalts verpflichtet sein. ...mehr...

Bei Anteilsverlust zählen auch Gewinnaussichten

Beim Verlust von Gesellschaftsanteilen ist nicht nur der bilanzierte Verkehrswert des Unternehmens, sondern auch dessen zukünftige Gewinnprognose maßgebend. ...mehr...

Beglaubigtes Testament kann Erbschein ersetzen

Anstelle eines Erbscheins ist bei einer Bank auch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Testaments, aus dem sich die Erbenstellung unstreitig ergibt, sowie der dazugehörigen Eröffnungsschrift ausreichend. ...mehr...

Kosten für die Grabpflege

Die Kosten für die Grabpflege können als Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abgezogen werden. ...mehr...

Schenkung und Darlehensgewährung

Die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages, dem eine Schenkung vorausgegangen ist, richtet sich danach, ob der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. ...mehr...

Mitwirkung von Veranlagungsstelle und Außenprüfung

In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet. ...mehr...

Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein. ...mehr...

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