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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit

Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten. ...mehr...

Steuerklasseneinteilung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen. ...mehr...

Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung

Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme. ...mehr...

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. ...mehr...

Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen. ...mehr...

Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod

Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen. ...mehr...

Neubewertung des Grundbesitzes

Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird. ...mehr...

Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen

Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen. ...mehr...

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