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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung

Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme. ...mehr...

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. ...mehr...

Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen. ...mehr...

Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod

Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen. ...mehr...

Neubewertung des Grundbesitzes

Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird. ...mehr...

Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen

Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen. ...mehr...

Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen. ...mehr...

Verlustvorträge des Erblassers

Der Bundesfinanzhof denkt über eine Änderung der Rechtsprechung nach: Verlustvorträge sollen nicht mehr auf die Erben übertragbar sein. ...mehr...

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