Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Werbungskosten bei einem Promotionsstudium

Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein. ...mehr...

Hotelaufenthalt auf Sylt

Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. ...mehr...

Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen. ...mehr...

Dienstwagensteuer auch für Geländewagen

Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen. ...mehr...

Berufsbegleitendes Erststudium

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten. ...mehr...

Keine Aufteilung von Abfindungszahlungen

Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen. ...mehr...

Kosten für ein Lohn- oder Gehaltskonto

Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden. ...mehr...

Vorteilsgewährung als Arbeitslohn

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück