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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Keine Aufteilung von Abfindungszahlungen

Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen. ...mehr...

Kosten für ein Lohn- oder Gehaltskonto

Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden. ...mehr...

Vorteilsgewährung als Arbeitslohn

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen. ...mehr...

Begünstigung von Entschädigungszahlungen

Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei. ...mehr...

Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich. ...mehr...

Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit. ...mehr...

Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung

Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. ...mehr...

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. ...mehr...

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