Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Werbungskosten nur bei beruflicher Veranlassung

Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird. ...mehr...

Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei

Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei. ...mehr...

Kein Werbungskostenabzug für Umschulungsmaßnahmen

Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt. ...mehr...

Arbeitszimmer und Eigenheimzulage

Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht nur ein Problemfeld im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten, sondern auch bezüglich der Wohneigentumsförderung oder der Eigenheimzulage. ...mehr...

Keine Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung mehr

Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide. ...mehr...

Entfernungspauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung. ...mehr...

Niedrigere Steuersätze - aber höhere Steuern

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung. ...mehr...

Berufliche Veranlassung von Umzugskosten

Umzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück