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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Begünstigung von Entschädigungszahlungen

Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei. ...mehr...

Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich. ...mehr...

Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit. ...mehr...

Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung

Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. ...mehr...

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. ...mehr...

Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge. ...mehr...

Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung

Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. ...mehr...

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. ...mehr...

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