Vom Einkommen des Unterhaltsschuldners können vor der Berechnung des Unterhalts bis zu 4 % des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden.mehr »
Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann zeitlich befristet werden, wenn ehebedingte Nachteile des Unterhaltsempfängers nicht oder nicht mehr vorliegen.mehr »
Die lange Dauer einer Ehe allein begründet seit der Unterhaltsreform nicht mehr automatisch einen Unterhaltsanspruch.mehr »
Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einer Ehe erfolgt nach dem Familienrecht der DDR, wenn die Scheidung noch vor der Wiedervereinigung stattgefunden hat.mehr »
Auch nach der Unterhaltsreform muss der alleinerziehende Expartner nur eingeschränkt Arbeiten, wenn Betreuungsmöglichkeiten fehlen.mehr »
Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.mehr »
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