Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.mehr »
Eine Schenkung zwischen Ehegatten kann nur dann wegen ehelicher Untreue widerrufen werden, wenn der Treuverstoß nach der Schenkung erfolgt ist.mehr »
Wenn der Sohn oder die Tochter den Anspruch rechtzeitig anmeldet, müssen die Eltern zusätzlich zum Unterhalt auch die Studiengebühren zahlen.mehr »
Ordnet ein Gericht bei einer Vaterschaftsanfechtung ein DNA-Abstammungsgutachten an, kann diese Anordnung nicht angefochten werden. Gegen ein Urteil, das der Vaterschaftsanfechtung stattgibt, kann wiederum der biologische Vater kein Rechtsmittel einlegen.mehr »
Voraussichtlich ab dem 1. September 2009 gilt für Scheidungen neues Recht beim Versorgungsausgleich.mehr »
Vom Einkommen des Unterhaltsschuldners können vor der Berechnung des Unterhalts bis zu 4 % des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden.mehr »
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