Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.mehr »
Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf. mehr »
Eltern können nur im Ausnahmefall zum Umgang mit ihrem eigenen Kind gezwungen werden.mehr »
Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.mehr »
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.mehr »
Nur eine Ganztagesbetreuung rechtfertigt einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Kindesunterhalt.mehr »
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