Vereinbaren Sie beim Kauf eines Fertighauses eine Ratenzahlung, steht Ihnen ein kostenfreies zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.mehr »
Das gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters kann in einem Vertrag für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen werden.mehr »
Auch in der Fußnote eines Formularmietvertrages kann wirksam eine vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden.mehr »
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit einem Architekten ist nichtig, wenn sie nicht von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben ist.mehr »
Auch Zusatzvereinbarungen bei einem Grundstücksgeschäft müssen notariell beurkundet werden.mehr »
Ist die Wohnung mindestens zehn Prozent kleiner als im Vertrag vereinbart, kann der Mieter die Miete mindern.mehr »
« Neuere Artikel | Ältere Artikel » |