Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung ein, muss er neben der Anfangsrenovierung nicht auch noch für Schönheitsreparaturen aufkommen.mehr »
Seit dem 1. Juni 2005 gelten auch für die meisten Mieter mit Altmietverträgen die kürzeren Kündigungsfristen der Mietrechtsreform von 2001. mehr »
Befindet sich der Mieter mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, genügt für die Kündigung eine kurze Begründung. Eine ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich auch bei einer Nachzahlung wirksam.mehr »
Der Mieter einer Altbauwohnung kann vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung gewissen Mindestanforderungen genügt.mehr »
Der Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen.mehr »
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.mehr »
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