Ein Mietvertrag, der mit dem später ausziehenden Ehepartner abgeschlossen wurde, kann konkludent auf den anderen Ehepartner übergehen, falls er nicht mit auszieht.mehr »
Pflanzt ein Mieter auf einem gemieteten Grundstück Bäume und Sträucher nicht nur zu vorübergehenden Zwecken an, verliert er sein Eigentum an den Pflanzen.mehr »
Schlägt ein Auftraggeber ein bestimmtes Bauverfahren oder einen Werkstoff vor, übernimmt er allein dadurch noch nicht das Risiko mangelhafter Leistungen.mehr »
Bei einer einseitigen Mieterhöhung kann der Mieter auch noch nach Monaten, in denen er die erhöhte Miete gezahlt hat, die Erhöhungsbeträge zurück verlangen.mehr »
Die so genannte Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht schließt nur Unfälle aus, die unmittelbar in der Bauphase eintreten.mehr »
Der Anschluss einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz ist keine Luxusmodernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters braucht.mehr »
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