Eine AGB-Klausel, die einer Bank ein Pfandrecht am Kontoguthaben des Kunden auch für Forderungen gegenüber Dritten einräumt, ist unzulässig.mehr »
Eine Versicherung muss eine unberechtigte Kündigung innerhalb von vierzehn Tagen zurückweisen.mehr »
Gebäudeversicherungen müssen grundsätzlich nicht für Schäden aufkommen, die aus der unsachgemäßen Installation von Rohren oder Rohrstücken folgen.mehr »
Anleger können von Anlagevermittlern nur dann Schadensersatz verlangen, wenn sie Mängel in der Beratung nachweisen können.mehr »
Restaurantbesitzer müssen nur dann für Schadensersatz und Schmerzensgeld aufkommen, wenn der geschädigte Gast die Schadensursache nachweisen kann.mehr »
Spielsüchtige haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Verluste, wenn sie nach freiwilliger Vereinbarung einer Selbstsperre weiterhin zum Spiel zugelassen worden sind.mehr »
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