Personal, Arbeit und Soziales

•     ELStAM-Vereinfachungsregelung bei verschiedenen Lohnarten
Das Bundesfinanzministerium hat die Vereinfachungsregelung für den Lohnsteuerabzug bei verschiedenen Lohnarten bis Ende 2016 verlängert.
•     Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Eine Leasing-Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist auch dann nur zeitanteilig bei der Fahrtenbuchmethode zu berücksichtigen, wenn ab dem Folgejahr die 1 %-Regelung angewandt wird.
•     Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel haben sich die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen bei einigen Ländern geändert.
•     Beitragsbemessungsgrenzen 2016
Die gute Konjunktur und deutliche Lohnsteigerungen sorgen für eine spürbare Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016.
•     Sachbezugswerte für 2016
Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.
•     Änderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
•     Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
•     Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst.
•     Zuflusszeitpunkt eines Job-Tickets
Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.
•     Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.

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