Personal, Arbeit und Soziales

•     Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
•     Steuerliche Behandlung von Abfindungen
Das Bundesfinanzministerium hat einige durch die Rechtsprechung entstandene Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen beantwortet.
•     Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar
Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.
•     Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Wer ein rein elektrisch betriebenes Auto kauft, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein.
•     Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.
•     Sachbezugswert für Zuschüsse zu Mahlzeiten
Neben der Ausgabe von Essensmarken und der direkten Gestellung von Mahlzeiten gibt es auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Mahlzeiten zu zahlen.
•     Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet
Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.
•     Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
•     Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn
Dass die Tätigkeit angestellter Klinikärzte in der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert ist, hält der Bundesfinanzhof nicht für steuerpflichtigen Arbeitslohn.
•     Abgrenzung zwischen Betriebs- und Werbeveranstaltung
Ob eine Veranstaltung ganz überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt oder eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung ist, hängt entscheidend davon ab, ob daran weit überwiegend externe Gäste teilnehmen.

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