Existenzgründer

•     Gewerbesteuer-Verlustvorträge in der Gründungsphase
Als Existenzgründer sollten Sie darauf achten, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren.
•     Planung des neuen Unternehmens
Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.
•     Ansparrücklagen
Ansparrücklagen können bereits vor dem Vorhandensein eines Betriebes gebildet werden.
•     Wahlrechte bei Betriebs- und Privatvermögen nutzen
Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.
•     Steuervorteile durch abweichendes Wirtschaftsjahr
Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.
•     Keine GbR mit beschränkter Haftung
Die Konstruktion einer GbR mit beschränkter Haftung ist nicht zulässig.

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