Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer

Die Fortführung einer Firma kann bereits dann vorliegen, wenn Dritte von einer Identität zwischen dem früheren und dem derzeitigen Unternehmen ausgehen.
Das Angebot eines Möbelhändlers, bei einem Neukauf gebrauchte Möbel in Zahlung zu nehmen, ist nicht wettbewerbswidrig - auch wenn dies in der Branche unüblich ist.
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.
Die Firmierung mit einem geografischen Namen oder Bezugspunkt ist keine Irreführung im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Eine Abmahnfrist von sieben Tagen ist zumindest dann zulässig, wenn kein so komplexer Wettbewerbsverstoß vorliegt, dass er einer eingehenden juristischen Prüfung bedarf.
Eine Kombination zweier alltäglicher Begriffe kann ebenso wie die beiden Einzelbegriffe nicht als Marke eingetragen werden.

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