Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer
Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke darf nur dann verweigert werden, wenn die Marke selbst in zumindest einem Mitgliedsstaat gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstößt.
Wenn ein Handelsvertreter nur mit Einwilligung des Unternehmens für andere Unternehmen tätig werden kann, ist er ein Einfirmenvertreter, dessen Rechtsstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gehören.
Im Internet angebotene Waren müssen grundsätzlich umgehend lieferbar sein, falls der Händler seine Kunden nicht auf eine längere Lieferfrist hinweist.
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gelten nicht, wenn ein Verbraucher sich als Unternehmer ausgibt.
Händler müssen einen beworbenen Artikel für mindestens einen Tag vorrätig haben, selbst wenn die Werbung einen Hinweis enthält, dass die Ware "trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft sein kann".
Fachunternehmen müssen ihre Kunden grundsätzlich darüber informieren, ob das bestellte Werk für die geplante Anwendung geeignet ist.
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