Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Steuerfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten anlässlich der Corona-Krise bis zu 1.500 Euro steuerfrei als Bonuszahlung oder in Form von Sachleistungen zuwenden.
Bedingungen für steuerfreie Lohnzusatzleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den Anforderungen an die steuerfreie Gewährung von Lohnzusatzleistungen und die Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen geäußert.
Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden.
Weitere Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
Corona-Krise: Steuerfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer
Arbeitgeber in besonders ausgelasteten Branchen können ihren Arbeitnehmern Bonuszahlungen gewähren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Corona-Krise: Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall durch Kinderbetreuung
Für Eltern, die aufgrund der Schließung von Kindergarten oder Schule ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, gibt es finanzielle Hilfe vom Staat.
Corona-Krise: Telefonische Krankschreibungen über 14 Tage zunächst bis Juni
Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Corona-Krise: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.
Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-Abschaffung
Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.
Förderung der Elektromobilität
Neben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.
Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Steuerliches Klimapaket bringt höhere Entfernungspauschale
Günstigere Bahnfahrkarten und eine höhere Entfernungspauschale für Fernpendler sind die Kernpunkte der steuerlichen Maßnahmen zum Klimapaket.
Jahressteuergesetz 2019 auf der Zielgeraden
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Beitragsbemessungsgrenzen 2020
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Badezimmerumbau führt nicht zu anteiligen Arbeitszimmerkosten
Renovierungsaufwendungen für Räume, die mehr als in nur untergeordnetem Umfang zu Wohnzwecken genutzt werden, können nicht anteilig den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zugeordnet werden.
Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Garagenkosten mindern nicht den 1 %-Vorteil für Firmenwagen
Ohne Verpflichtung durch den Arbeitgeber, nach der der Dienstwagen in der heimischen Garage abzustellen ist, können die anteiligen Kosten für die Garage auch nicht auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung angerechnet werden.
Neues Reisekostenrecht bestätigt
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.

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