Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung
Die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.
Wechsel der Bewertungsmethode für Dienstwagenfahrten zur Arbeit
Die Bewertungsmethode für den Nutzungsvorteil aus Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeit kann unterjährig nicht gewechselt werden, aber eine rückwirkende Änderung zum Jahresanfang ist möglich.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Verpflegung und Unterkunft in Auslands- und Praxissemestern
Während Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte.
Kilometerpauschale gilt nicht bei Fahrten im Linienverkehr
Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.
Werbungskostenabzug für Fahrkarte trotz Home Office-Pauschale
Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn die Entfernungspauschale durch die Arbeit im Home Office den Kaufpreis nicht abdeckt.
Pflichtveranlagung wegen Bezug von Kurzarbeitergeld
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf Mahlzeit
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Sofortabschreibung für Computer und Software
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Überblick der Änderungen für 2021
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Regierungskoalition plant Pauschale fürs Home-Office
Mit einer neuen Pauschale soll trotz der Abzugsbeschränkungen fürs häusliche Arbeitszimmer die Arbeit im Home-Office während der Corona-Pandemie steuerlich abziehbar sein.
Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten oder Lebenspartnern
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Vergütung für Werbung am Privatwagen des Arbeitnehmers
Eine monatliche Vergütung für die Anbringung von Werbung für den Arbeitgeber am Privatwagen des Arbeitnehmers ist in der Regel Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen
Wer an einem Arbeitstag nur eine der beiden Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fährt, kann für diesen Tag nur die halbe Entfernungspauschale ansetzen.
Behandlung von Erstausbildungskosten ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Abzugsbeschränkungen für die Kosten der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums.
Werbungskostenabzug von Taxikosten für den Arbeitsweg
Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, weswegen die Kosten für eine Taxifahrt zur ersten Tätigkeitsstätte nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Mindestlohn soll bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen
Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns in vier halbjährlichen Stufen von Januar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.

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