GmbH-Ratgeber
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs über Pensionsrückstellungen aus gewinnabhängigen Vergütungen Stellung genommen.
Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Neben der Vereinfachung des Reiskostenrechts setzt das entsprechende Änderungsgesetz auch eine Mini-Unternehmensteuerreform um.
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Ist dem Gesellschafter-Geschäftsführer zumindest die Nutzung für gelegentliche Fahrten erlaubt, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass auch eine Privatnutzung des Dienstwagens erfolgt ist.
Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
Weil die bisherige Regelung ausländische Unternehmen benachteiligte, muss die Besteuerung der Streubesitzdividende an Kapitalgesellschaften neu geregelt werden.
Aus formalen Gründen wurde die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, der die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten einstuft.
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Zahlungen von GmbH-Schuldnern auf das Privatkonto eines Gesellschafters führen ohne klare und eindeutige Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Damit die steuerliche Organschaft einer GmbH & Co. KG anerkannt wird, muss die KG während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben.
Wenn die Zinsschranke bei einer entsprechenden Fallkonstellation auch bankübliche Fremdfinanzierungen erfasst, hat der Bundesfinanzhof ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Übersicht -
Eine Seite zurück