GmbH-Ratgeber
Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
In einem Verfahren über das Recht der Finanzverwaltung, das Mindestpensionsalter für Pensionsrückstellungen zu diktieren, hat das Finanzamt jetzt seine Revision zurückgenommen.
Für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften müssen sich die Gesellschaften schon jetzt registrieren lassen.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof über die Möglichkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Pensionszusagen entschieden.
Ein Gewinnabführungsvertrag darf aus wichtigem Grund vorzeitig kündbar sein, aber dass er seinen Zweck erfüllt hat, gilt nicht als wichtiger Kündigungsgrund.
Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.
Eine Geschäftsverteilung befreit einen Geschäftsführer nicht davon, die Tätigkeit seiner Mitgeschäftsführer im Auge zu behalten, wenn er einer Haftung entgehen will.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich zu verschiedenen Aspekten der Organschaftsreform zu Beginn des Jahres geäußert.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Verzichtet ein Gesellschafter auf einen Teil der vereinbarten Pachtzahlungen, unterliegen die Ausgaben für den Pachtgegenstand nur dann dem Teilabzugsverbot, wenn der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.
Wenn bereits das Darlehen selbst zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt hat, können unterbliebene Zinszahlungen nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
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