Allgemeine Informationen
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert.
Das Bundesfinanzministerium hat weitere Klarstellungen und Detailregelungen zur Absenkung der Umsatzsteuer verkündet.
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.
Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt.
Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten niedrigere Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % statt 19 % und 7 %.
Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten nach dem Auslaufen der Soforthilfe eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz.
Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.
Die Finanzämter gewähren in der Corona-Krise auf Antrag eine nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019, wenn für 2020 ein rücktragsfähiger Verlust zu erwarten ist.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den Anforderungen an die steuerfreie Gewährung von Lohnzusatzleistungen und die Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen geäußert.
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
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