Allgemeine Informationen
Für die Umsatzbesteuerung von Sachspenden hat das Bundesfinanzministerium neben Klarstellungen für die Praxis auch eine Billigkeitsregelung für die Corona-Zeit geschaffen.
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Die größte Reform im steuerlichen Spenden - und Gemeinnützigkeitsrecht bringt fast durchweg Verbesserungen für Steuerzahler und gemeinnützige Organisationen.
Zu der Anfang 2019 in Kraft getretenen Neuregelung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht hat das Bundesfinanzministerium nun weitere Anwendungsvorschriften herausgegeben.
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.
Ab 2021 wird die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert.
Das Bundesfinanzministerium hat weitere Klarstellungen und Detailregelungen zur Absenkung der Umsatzsteuer verkündet.
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.
Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt.
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