Arbeit und SozialesKündigungsschutz in KleinbetriebenAuch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen. Entscheidungshilfe bei der TeilzeitarbeitDas Programm Netto-Klick hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit. 13. Monatsgehalt nur für fleißige MitarbeiterDas 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden. Kosten für ArbeitskleidungDie Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer. Der zweite LohnLohnzusatzkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Kostenbelastung durch Lohnzahlungen. Firmenwagen in der MutterschutzfristOhne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen. Anrechnung der Berufsschule auf AusbildungszeitenIm wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet. Arbeitsbedingungen im ArbeitsvertragWerden wesentliche Arbeitsbedingungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, dann kann das Problemen bei der Beweisführung zur Folge haben. Streit um das ArbeitszeugnisStreitereien über die Formulierung von Arbeitszeugnissen kosten regelmäßig nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts. Befristung von ArbeitsverhältnissenDie Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen wurde zum 1. Januar 2001 geändert.
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