Arbeit und SozialesUnterhaltsverpflichtungen erhöhen nicht die ArbeitslosenhilfeArbeitslosenhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eigener Unterhaltsverpflichtungen. Frist für die Arbeitsaufnahme bei RufbereitschaftEine Frist für die Arbeitsaufnahme während der Rufbereitschaft ist nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist den Betrieb von seiner Wohnung aus gar nicht erreichen kann. Kein Geld für Taxifahrten zum ArztEine gesetzliche Krankenkasse muss nur in Ausnahmefällen verauslagte Taxikosten für Fahrten zum Arzt erstatten. Versetzung wegen einer FilialschließungWird die Filiale eines Unternehmens geschlossen, kann der Arbeitgeber die dort beschäftigten Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung versetzen. Kein Widerrufsrecht für AufhebungsverträgeAm Arbeitsplatz geschlossene Aufhebungsverträge kann der Arbeitnehmer später nicht widerrufen. Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit AngehörigenEine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten. Keine Sperrzeit trotz AufhebungsvertragSchließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, führt dies nicht in jedem Fall zu einer zwölfwöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Weihnachtsgeld nur für die StammbelegschaftEs ist zulässig, wenn nach einer Betriebsübernahme nur die Stammbelegschaft Weihnachtsgeld erhält, nicht aber die übernommenen Arbeitnehmer. Aufzeichnungspflichten bei geringfügigen BeschäftigungenDie Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden. Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2004Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
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