Arbeit und SozialesÄnderung bei der MindestlohndokumentationSeit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn. Elterngeld Plus ist gestartetSeit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird. Lockerung der Dokumentationspflichten beim MindestlohnIn bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht. Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung und ArbeitsunfähigkeitDer gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen. Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglichDer Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat. Überblick zum Mindestlohn ab 2015Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu. Sachbezugswerte für 2015Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben. Änderungen für Arbeitgeber und ArbeitnehmerNeben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen. Mindestlohn bringt neue AufzeichnungspflichtenMit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu. Gesellschafter-Geschäftsführer ist sozialversicherungspflichtigAuch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
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