Einkommensteuer - Ehepartner und KinderGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossenDas Gesetz bringt längere Fristen für die Steuererklärung, einen zwingenden Verspätungszuschlag für verspätete Steuererklärungen und mehr Automatisierung bei den Finanzämtern. Studium nach Berufspraxis nicht Teil der ErstausbildungSetzt ein Studium eine längere Berufstätigkeit voraus, ist es - soweit es den Kindergeldanspruch betrifft - grundsätzlich nicht mehr Teil einer einheitlichen Erstausbildung. Abzweigung des Kindergelds setzt Bedürftigkeit des Kinds vorausDen Anspruch auf direkte Auszahlung des Kindergelds wegen mangelnder Unterstützung durch die Eltern kann ein Kind nur dann geltend machen, wenn es auch bedürftig ist. Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren UnterhaltElterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen. Abziehbarkeit von ProzesskostenZivilprozesskosten sind auch vor der gesetzlichen Neuregelung ab 2013 nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar. Versorgungsausgleichszahlungen als WerbungskostenAusgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein. Studienkosten der Kinder sind keine BetriebsausgabenStudienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Kinderfreibeträge in 2014 verfassungswidrig niedrigDas Niedersächsische Finanzgericht sieht gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum der Kinderfreibetrag zumindest im Jahr 2014 zu niedrig und damit verfassungswidrig war. Änderungswünsche zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensZum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor. Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäßDer Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.
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