Einkommensteuer - Ehepartner und KinderAnpassung kindergeldrechtlicher RegelungenDas Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich. Kosten für einen BauprozessAuch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind. Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei EhegattenOhne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll. Änderungen für Familien und PrivatpersonenDas neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer. Selbstbehalt bei einer privaten KrankenversicherungDer Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar. Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes KindAuch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern. Steuerentlastung für Privatleute und FamilienTurnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression. Übertragung eines Einzelkontos zwischen EheleutenDie Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte. Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folge für SonderausgabenEine Bonuszahlung der Krankenkasse für Gesundheitsmaßnahmen ist keine Beitragserstattung und hat damit auch keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Sonderausgabenabzugs. Keine Aussetzung der Vollziehung beim KinderfreibetragAuch starke Zweifel eines Finanzgerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kinderfreibetrags rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung.
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