Einkommensteuer - ImmobilienRechtsprechung zum gewerblichen GrundstückshandelEs ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen. Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnetDie Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird. Nachtragsantrag und Verlängerung einer BaugenehmigungEin unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn. Nichts Neues von der EigenheimzulageBei der Eigenheimzulage ist frühestens im nächsten Jahr mit Änderungen zu rechnen. Dachneubau bei einer GebäudeaufstockungEin Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen. Entschädigung ist Einkunft aus Vermietung und VerpachtungErhalten Sie eine Entschädigung, weil Ihr Grundstück von einem Dritten teilweise genutzt wird, so handelt es sich dabei steuerrechtlich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei VermietungDer Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht. Unsicherheiten beim gewerblichen GrundstückshandelDie aktuelle Rechtsprechung lässt der Finanzverwaltung einen breiten Interpretationsspielraum bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen WohnzweckenDie Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben. Neues Investitionszulagengesetz 2005 giltDie bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
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