Einkommensteuer - ImmobilienSpekulationsgewinn bei Zweit- und FerienwohnungenDie Ausnahme von der zehnjährigen Spekulationsfrist für selbstgenutzte Immobilien gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen. Förderung von Mieterstrom aus SolaranlagenDer Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen. Grunderwerbsteuerfreibetrag für eine selbst genutzte ImmobilieDer Bundesrat hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für eine selbst genutzte Immobilie vorgeschlagen. Entschädigungszahlung ist nicht grunderwerbsteuerpflichtigAuf eine zusammen mit dem Kaufpreis für ein Grundstück gezahlte Entschädigung für Durschneidungen und Baulasten auf anderen Grundstücken des Verkäufers fällt keine Grunderwerbsteuer an. Erneuerung einer EinbaukücheDie Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-EhegattenEin Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat. Badrenovierung im Home OfficeDie Ausgaben für die Renovierung eines Badezimmers in der als Home Office an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung müssen im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers liegen, um steuerlich abziehbar zu sein. Vermietung eines Arbeitszimmers an den AuftraggeberDie Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. Gemeinsame Nutzung eines ArbeitszimmersFür ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Wechsel der AfA-Methode für ein Gebäude ist nicht zulässigBei einem Gebäude, das bisher degressiv abgeschrieben wurde, kann auch nach einer wesentlichen baulichen Erweiterung nicht zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
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