Einkommensteuer - ImmobilienArbeit in der Werkstatt ist keine HandwerkerleistungBei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt. Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der Corona-KriseDer befristete Verzicht auf Mieteinnahmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Mieters hat keine negativen steuerlichen Folgen beim Werbungskostenabzug. Vermietungsobjekt als erste TätigkeitsstätteBei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist. Überblick der Änderungen für 2021Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren. Gewinnerzielungsabsicht mi Photovoltaikanlage auf dem HausdachDen Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage kann das Finanzamt allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen als Liebhaberei qualifizieren. Straßenreinigung ist keine haushaltsnahe DienstleistungWährend die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt. Kaufpreisaufteilung auf Grund und GebäudeDer Bundesfinanzhof hält die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude für unzureichend. Ortsübliche Vermietungszeit für eine FerienwohnungOb die Vermietungszeit einer Ferienwohnung den ortsüblichen Durchschnitt erreicht, lässt sich nicht durch Vergleich mit nur wenigen anderen Vermietern am Ort ermitteln. Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten oder LebenspartnernNeben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind. Novellierung der Wertermittlung für Immobilien in VorbereitungUm die Regelungen für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken besser handhabbar zu machen, sollen nun alle Vorgaben in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.
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